Allgemeines
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Saale-Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle

ach §136 SGB IX ist die Werkstatt eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Saale - Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle betreuen und fördern vorrangig geistig- und mehrfachbehinderte Menschen und erhielten erstmalig 1990 eine Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen. Im Oktober 1998 eröffnete die Lebenshilfe e.V. Halle einen Werkstattneubau mit 180 Plätzen. In dieser Werkstatt arbeiten die Wäscherei, die Hauswirtschaft, neun weitere Arbeitsbereiche und ein Berufsbildungsbereich.

 

ie ehemalige Hauptwerkstatt blieb nach Eröffnung des Neubaues als Beschäftigungsstelle erhalten. Hier befinden sich unsere Fördergruppen für schwerstmehrfach behinderte Menschen, die aufgrund ihrer schweren Behinderung nicht in einem Arbeitsbereich beschäftigt werden können und eine entsprechende Förderung im lebenspraktischem Bereich erhalten, drei Garten- und Landschaftspflegegruppen und eine Leichtmontagegruppe.
Eine zweite Beschäftigungsstelle wurde im Oktober 2003 eröffnet. Dort befinden sich der Berufsbildungsbereich mit 3 Gruppen und 4 Montage / Verpackungsgruppen.

 

 

Voraussetzung

n der Werkstatt können alle Aufnahme finden, die nicht, noch nicht oder nicht wieder in der Lage sind, auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Hierbei spielt die Art der Behinderung keine Rolle.
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Werkstatt ist jedoch, dass eine Kostenzusage durch einen Kostenträger, wie überörtlicher Träger der Sozialhilfe (Landesverwaltungsamt), der Agentur für Arbeit, der Landesversicherungsanstalt Sachsen-Anhalt-Thüringen oder einem anderen Versicherungsträger, der Werkstatt vorliegt. Die Aufnahme wird dann durch die Vertreter der Kostenträger und der Werkstatt im Fachausschuss beschlossen. Mit dieser Kostenzusage werden, durch einen individuell ausgehandelten Pflegesatz, alle wesentlichen Kosten einer Werkstatt, wie Personalkosten und fast alle Sachkosten, gedeckt.

 

 

Arbeitsablauf

n den Arbeitsgruppen werden im Durchschnitt 12 behinderte Mitarbeiter von einem GruppenleiterIn angeleitet und gefördert. Die GruppenleiterIn müssen eine handwerkliche Berufsausbildung mit Sonderpädagogik vorweisen. Im Berufsbildungsbereich entfallen auf einen GruppenleiterIn 6 behinderte Mitarbeiter.

 

 

Vorteile für Auftraggeber

uftraggeber haben die Möglichkeit (laut § 140 SGB IX) 50 % unserer, im Rechnungsbetrag enthaltenden Arbeitsleistungen auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen. Außerdem darf die Werkstatt nur 7 % Mehrwertsteuer auf ihre gefertigten Produkte erheben.

 

 

Saale-Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle - Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Böllberger Weg 174
06128 Halle/Saale

Werkstattleiter: Frau Staude

Telefon: 0345 / 13 353 0 - Fax: 0345 / 13 35 310 - E-Mail: info@saale-werkstaetten.de

 

Betriebsstätte I WfbM

Wipperweg 19
06122 Halle/Saale

Telefon: 0345 / 80 45 559 - Fax: 0345 / 69 02 860 - E-Mail: info@saale-werkstaetten.de

 

Betriebsstätte II WfbM Holleben

Südstraße 4a
06179 Holleben

Telefon: 0345 / 613 443 - E-Mail: info@saale-werkstaetten.de

 

 

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