Begleitende Maßnahmen
ur psychologischen, sozialen, medizinischen und sportlichen Betreuung der behinderten Mitarbeiter und zur Beratung ihrer Angehörigen und Betreuer stehen erfahrene Fachleute, wie Diplom-Psychologe, Sozialarbeiter/-pädagogen, Arzt, Ergotherapeut und Sporttherapeut als "Sozialer Dienst" bzw. "Begleitete Maßnahme" zur Verfügung. Die begleitenden Maßnahmen sollen den behinderten Mitarbeitern dazu dienen, ihr Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu stärken und die Chance weiter zu erhöhen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie stützen und fördern zugleich die im Arbeitsleben angestrebte Integration der behinderten Mitarbeiter durch:
- Einzelförderung
- Sport und Gymanstik
- allgemeine Freizeitgestaltung
- gemeinsame Feiern
- Ausflüge und Besichtigungen
- Ferienmaßnahmen
Interessenvertretung
Die Interessen der behinderten Mitarbeiter werden von einem aus den eigenen Reihen gewählten Werkstattrat vertreten. |