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Saale-Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle

Die Saale-Werkstätten der Lebenshilfe e.V. Halle sind seit dem 01.11.1992 Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. In den Saale-Werkstätten werden vorrangig geistig- und mehrfachbehinderte Menschen betreut und gefördert.

Nach §136 SGB IX ist die Werkstatt eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Hauptwerkstatt befindet sich im Böllberger Weg 174. Den Saale-Werkstätten sind zwei weitere Betriebsstätten angegliedert, die sich im Wipperweg 19 und im ABZ Holleben befinden. Insgesamt wurden Arbeitsplätze für etwa 380 Menschen mit Behinderung geschaffen.

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In der Betriebsstätte 2 im Wipperweg 19 sind unsere Fördergruppen für   schwerstmehrfach behinderte Menschen, eine Garten- und Landschaftspflegegruppe und eine Leichtmontagegruppe zu finden.
In der Betriebsstätte 3 in Holleben, unter dem Dach des Ausbildungszentrums für Bauberufe, werden ca. 70 Beschäftigte in fünf Montagegruppen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert.

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Voraussetzung

In der Werkstatt können behinderte Menschen Aufnahme finden, die nicht, noch nicht oder nicht wieder in der Lage sind, auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Hierbei spielt die Art der Behinderung keine Rolle.
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Werkstatt ist jedoch, dass eine Kostenzusage durch einen Kostenträger (überörtlicher Träger der Sozialagentur, der Agentur für Arbeit, der Mitteldeutschen Rentenversicherung oder einem anderen Versicherungsträger) der Werkstatt vorliegt. Die Aufnahme wird dann durch die Vertreter der Kostenträger und der Werkstatt im Fachausschuss beschlossen. Mit dieser Kostenzusage werden, durch einen individuell ausgehandelten Pflegesatz, alle wesentlichen Kosten einer Werkstatt, wie Personalkosten und fast alle Sachkosten, gedeckt.


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Arbeitsablauf

In den Arbeitsgruppen werden durchschnittlich 12 behinderte Mitarbeiter von einem Gruppenleiter/einer Gruppenleiterin  angeleitet und gefördert. Die Gruppenleiter/ Gruppenleiterinnen   müssen einen handwerklichen Berufsabschluss, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und eine sonderpädagogische Zusatzausbildung vorweisen.

Vorteile für Auftraggeber

Auftraggeber haben die Möglichkeit (laut § 140 SGB IX) 50 % unserer im Rechnungsbetrag enthaltenden Arbeitsleistungen auf die Ausgleichsabgabe anzurechnen. Außerdem erhebt die Werkstatt derzeit nur 7 % Mehrwertsteuer auf ihre gefertigten Produkte .

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© 2011 Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Halle - Spendenkonto: Saalesparkasse, BLZ 800 537 62, Konto 383 070 559