Kurzzeitbetreuung von Menschen mit
geistiger und Mehrfachbehinderung

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n Halle und Umgebung leben immer mehr Menschen mit Behinderung bei ihren Familien. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Menschen mit geistigen Behinderungen verändert hat und den Angehörigen differenzierte Angebote der Behindertenhilfe zur Verfügung stehen.
Daraus erwächst eine familien- und gesundheitspolitische Pflicht gegenüber den betreuenden Angehörigen. Wir wissen, dass die häusliche Betreuuung und Pflege geistig und mehrfach behinderter Menschen für ihre Angehörigen und Familien meist mit hohen Anforderungen und Belastungen verbunden sind. Um die betreuenden Angehörigen zu unterstützen und die familiäre Struktur zu stabilisieren, ist es notwendig, Kurzzeitbetreuung anzubieten.

 

ir halten Möglichkeiten von Betreuung und Pflege vor, die nicht nur in Krisen- und Notfallsituationen, sondern auch zur allgemeinen Entlastung und Erholung dient. Über einen Zeitraum von mehreren Tagen bis Wochen übernehmen wir die Verantwortung für Menschen mit Behinderung. Unser Kurzzeitwohnen verstehen wir die vorübergehende stationäre Aufnahme von Menschen mit Behinderung, die ansonsten bei ihren Familien leben.


Aufgabe der Kurzzeitbetreuung ist die Sicherstellung der Versorgung und Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung, wenn beispielhaft

  • die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt (z.B. Krankheit, Kur)
  • diese Person eine zeitlich begrenzte, aber umfassende Entlastung benötigt
  • unvorhersehbar die Versorgung im häuslichen Bereich nicht mehr möglich ist (z.B. Tod der Pflegeperson) und Dauermöglichkeiten nicht sofort zur Verfügung stehen


Die Ziele des Kurzzeitwohnens umfassen:

  • die Beseitigung einer Notsituation
  • die Entlastung der Angehörigen bzw. der Hauptbetreuungsperson
  • die Vermittlung positiver Erfahrungen für die Betreuungspersonen und die Betreuten
  • die Funktion als Vorbereitung auf spätere Lebenssituationen

n unseren Räumlichkeiten ist es möglich, 7 Kurzzeitwohnplätze für Menschen mit Behinderung anzubieten.
In der Praxis erweist sich, dass die Hilfen in erster Linie von Familien mit schwerstmehrfach behinderten Menschen in Anspruch genommen werden. Im Kennenlerngespräch, welches wir mit den Angehörigen und wenn möglich mit den behinderten Menschen führen, erfahren wir den Pflege- und Betreuungsaufwand.


Einschränkungen des Kurzzeitwohnangebotes:

Einschränkungen findet die grundsätzliche Aufnahmebereitschaft, wenn:

  • die Gruppenzusammensetzung nicht zu bewältigende Probleme mit sich bringen (z.B. wenn Menschen mit Behinderung die Nähe anderer Menschen nicht ertragen können und dabei extreme fremd-autoaggressive Impulse freisetzen),
  • wenn der Verdacht einer Suchterkrankung besteht,
  • wenn die personelle Ausstattung und / oder pflegerische Sachausstattung sowohl fachlich-qualitativ wie auch quantitativ nicht ausreicht, um den zu betreuenden Personenkreis gerecht zu werden.

as Kurzzeitwohnen wird als eigenständige Einrichtung, nicht jedoch abgekoppelt vom Wohnverbund "Fohlenweg - Schönebecker Strasse", betrieben. Daraus ergeben sich pädagogische, die hauswirtschaftliche und die administrative Synergieeffekte welche der Umsetzung unserer konzeptionellen Vorgaben zu Gute kommen. So lassen sich Auslastung und Bedarfssteuerung leichter bewerkstelligen und nutzbar machen. Bei der Betreuung der Kurzzeitgäste können tagesstrukturierende- und Freizeitanegbote des Wohnverbundes vielfältig angeboten und mitgenutzt werden.



Unser Pflegeleitbild:

  • Wir bieten Assistenz für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung unter Beachtung pädagogischer Aspekte an
  • Wir legen großen Wert auf den aktivierenden Charakter der Pflegehandlungen. Der behinderte Mensch wird zur Selbstpflege animiert.
  • Er soll in die Lage versetzt werden, die Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Hauswirtschaft, Ernährung und Mobilität seinen Fähig- und Fertigkeiten entsprechend selbstständig zu übernehmen. Dadurch stärkt er seine Alltagskompetenzen und erreicht ein Mehr an Selbsbestimmtheit.
  • Das übergeordnete Ziel unserer Pflege ist es, ein Leben so normal wie möglich mit den behinderten Menschen zu führen.

 

 

 

Lage der Einrichtung

ie Kurzzeitpflegeeinrichtung befindet sich in einer ruhigen Lage im Stadtteil Halle – Neustadt. In kurzer Entfernung laden ein Sportplatz, eine Kleingartenanlage, ein Kinderspielplatz, eine Skater – Bahn, ein Kino, eine Parkanlage mit Teich und das Freibad „Angersdorfer Teiche“ zu Freizeitaktivitäten und Erholung ein.
Weiter befinden sich in unmittelbarer Nähe das Neustadt – Center mit vielen Einkaufsmöglichkeiten, ein Supermarkt sowie Restaurants.
Unsere Einrichtung ist mit dem KFZ direkt über die Stadtschnellstraße oder die Bundesstraße B 80 „Abfahrt Zollrain“ zu erreichen. Weiterhin mit der S – Bahn (Haltestelle „Zscherbener Straße“), sowie mit der Straßenbahn (Haltestelle „Neustadt – Zentrum“) und dem Bus („Tangermünder Straße“) erreichbar.

 

 

 

Austattung

Die Kurzzeitpflegeeinrichtung verfügt über:

  • 1 Zweibettzimmer mit TV und Waschgelegenheit
  • 2 Zweibettzimmer mit Waschgelegenheit
  • 1 Einbettzimmer mit TV
  • 1 Gemeinschaftsküche
  • 1 Gemeinschaftsraum
  • 1 behindertengerechtes Pflegebad
  • Terrasse
  • und vor allem motivierte Mitarbeiter

Was ist Kurzzeitpflege überhaupt?

as Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von ihren pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen.

Es gibt zwei Formen der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege bei Verhinderung der Pflegeperson (Verhinderungspflege) und die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Situation vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist.


Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson § 39 SGB XI

enn die Pflegeperson verhindert oder aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) nicht in der Lage ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege bis zu 28 Tagen im Jahr nach einem Jahr bestehender Pflegebedürftigikeit. Die Pflegekassen übernehmen hierfür einen Betrag von bis zu 1432 € je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege § 42 SGB XI

Wenn die häusliche Pflege nicht in einem ausreichenden Maße sichergestellt werden kann, ist die Aufnahme in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Die Pflegekassen übernehmen dabei ebenfalls bis zu 1432 € für insgesamt bis zu 28 Tagen je Kalenderjahr.

 

 


Welche Kosten fallen an?

  • Bei Personen mit einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse nach Beantragung der Kurzzeitbetreuung die Kosten für anfallende pflegerelevante und soziale Leistungen für die Kurzzeitpflege und die Ersatzpflege.
    Zur Zeit in unserer Einrichtung 51,13 € / Tag
  • Den Kurzzeitgästen verbleibt ein Eigenanteil an den Kosten, den sogenannten "Hotelkosten" für Unterkunft, Verpflegung und Investitionspauschale.
    Diese betragen 19,73 € / Tag


Unser Leistungsspektrum umfasst:

Die Arbeit der Kurzzeitbetreuungseinrichtung gliedert sich je nach Entwicklungsstand, Grad der Behinderung sowie der Fähig- und Fertigkeiten der behinderten Menschen in

heilerzieherische - heilpädagogische Aufgaben

  • Freizeitangebote
  • Betreuungsangebote
  • Entwicklungsförderung
  • Warnehmungsförderung
  • Gestaltung und Bewältigung von Gruppensituationen
  • Konfliktbewältigung
  • Elternarbeit
  • Bewältigung von Trennungssituationen
  • Bewältigung von Beziehungsproblemen
  • Bewältigung von Konfliktsituationen aus dem häuslich - familiären Bereich
  • Zukunftsplanung

pflegerische Aufgaben und Gesundheitsfürsorge

  • Grundpflege
  • Gesundheitsvorsorge und -beratung
  • gesunde und ausgewogene Ernährung
  • Behandlungspflege soweit es der Einrichtung möglich ist (personelle wie fachliche Sachausstattung)
  • Medikamentierung und Verordnung von ärztlichen Anordnungen
  • Anwenden von Pflegetechniken
  • Anwenden von therapeutischen Techniken (z.B. Lagerung nach Bobath)
  • Kompetenz bei Akuterkrankungen und lebensbedrohlichen Zuständen
  • Begleitung zu Arzt- und Therapiebesuchen

 

hauswirtschaftliche Aufgaben

  • Zubereitung von Mahlzeiten unter Berücksichtigung von Ernährungsgewohnheiten und -besonderheiten
  • Hauswirtschaftliche Techniken erlernen, festigen, neu erlernen
  • Planung und Durchführung des Einkaufs
  • Reinigung der persönlichen Wäsche
  • Reinigung des persönlichen Umfelds

 

 


Hier noch einige Bilder von der Einrichtung:
(zum vergrößern einfach auf die Bilder klicken)

 

 

Kurzzeitbetreuung

Schönebecker Straße 3
06124 Halle/Saale

Leiterin: Frau Aßmann
Verantwortlicher Kurzzeitbetreuung: Herr Scholz

Telefon: 0345 / 68 238 23 - Fax: 0345 / 68 238 25
email: scholz@lebenshilfe-halle.de

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